Verwaltungsgericht bestätigt Sicht der freien Träger
Freitag, 27. Mai 2011 | Oliver Reiner
Das Verwaltungsgericht Leipzig hat die bisherige Vergabepraxis für Fördermittel in der Jugendhilfe in Leipzig kritisiert. Die LeISA - gemeinnützige Gesellschaft für Jugend, Kultur & Soziales hatte gegen die nicht vollständige Förderung ihrer Jugendhilfeprojekte im Jahr 2009 geklagt. Das Gericht schloss im wesentlichen ihren Argumenten an.
Wenn nicht genügend Fördermittel zur Verfügung stehen, um ein ein Projekt wie beantragt zu fördern, muss die Stadt demnach:
- nachvollziehbar und auf fachlichen Kriterien basierend Vorrangigkeiten und Nachrangigkeiten zwischen den einzelnen Anträgen festlegen,
- entscheiden, welche Leistungen im jeden Antrag zugrunde liegenden Konzept gewollt sind und gefördert werden sollen sowie welche abgelehnt werden müssen,
- die Fördersumme so zu bestimmen, dass die gewollten Leistungen realistisch erbracht werden können und
- dabei die Gleichbehandlung gegenüber anderen Trägern und den Angeboten des öffentlichen Trägers beachten.
Das Verwaltungsgericht Leipzig bezog sich dabei ausdrücklich auch auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2009.

